Denn einer klickt immer...
In Kooperation mit diversen Partnern und Versicherungen bieten wir Lösungen für einen geordneten Umgang mit Cyberrisiken.
Systematische Bedarfsermittlung mit Focus auf Grossrisiken
Vertragsprüfungen IT-Provider
Minimierung "Risikofaktor" Mensch
Umgang mit Cyber-Risiken erlernen
Maturitätsgrad technische Cybersicherheit des Unternehmens
Erkennen von Schwachstellen mit konkreten Lösungsvorschlägen
Abwälzung Restrisiko auf Versicherung
sowie Support im Schadenfall
Eigenrisiko
Betriebsunterbrechung und Datenwiederherstellung
Erpressung und Diebstahl
Haftungsrisiko
Schadenersatzansprüche Dritter bei Datenklau u/o Veröffentlichung von schützenswerten Daten
Kosten
Informationskosten (notification costs), Kosten für Forensiker, PR-Beratung und Sicherheitsberater
Rechtsschutz
juristischer Support im Cyberfall
Schutz des Privatvermögens von Organen
Die Organhaftpflichtversicherung, auch bekannt als Directors & Officers Liability Insurance (kurz D&O), ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung für Personen, die leitende oder Überwachungsfunktionen in Unternehmen, Stiftungen oder Vereinen ausüben. Sie bietet finanziellen Schutz für Organe wie Geschäftsführer, Vorstände oder Verwaltungs- und Stiftungsräte, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Fehler machen und dafür persönlich haftbar gemacht werden. In einer Zeit zunehmender Regulierungen und komplexer Haftungsrisiken ist diese Versicherung für viele Entscheidungsträger unverzichtbar geworden.
Die D&O deckt insbesondere Vermögensschäden ab, die aus Pflichtverletzungen von Organen entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) oder Dritten (Aussenhaftung) zugefügt wurde. Die Versicherung übernimmt die Abwehr unbegründeter sowie die Entschädigung begründeter Ansprüche.
Versichert sind alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Organe des Versicherungsnehmers und dessen Tochtergesellschaften in ihrer Eigenschaft oder Funktion als:
Als versicherte Tochtergesellschaften gelten in der Regel solche, die sich stimmrechtmässig direkt oder indirekt
Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen (z.B. Mobbing, Belästigung und Diskriminierung)
Grundsätzlich ausgeschlossen sind vorsätzliche Pflichtverletzungen, Vertragsstrafen und vor Vertragsabschluss bekannte Schäaden.
Denn «Recht haben» bedeutet oft nicht «Recht bekommen»
Die Verbreitung von privaten Rechtsschutzversicherungen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. So kommt es immer wieder vor, dass z.B. ein Arbeitnehmer über eine solche Versicherung verfügt und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gegen den Arbeitgeber vorgeht. Da hilft es sicherlich, mit «gleich langen Spiessen» agieren zu können. Insbesondere bei KMU sehen wir da Bedarf.
Der Unternehmens-Rechtsschutz schützt Sie vor betrieblichen Rechtsrisiken.
Folgende Bereiche können rechtlich abgesichert werden:
Betrieblicher Alltag
Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Dienstleistern und Versicherungen
Arbeitswelt
Streitigkeiten mit Arbeitnehmern und paritätischen Berufskommissionen
Internet
Streitigkeiten aus Datenschutz, Persönlichkeitsverletzungen, Kreditkarten- und Identitätsmissbrauch
Verkehr
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Betriebsfahrzeugen und Verkehrsdelikten
Miete und Eigentum
Streitigkeiten mit Vermietern, Mietern, Nachbarn, Architekten und Handwerkern
Eine Rechtsschutzversicherung bietet finanzielle Sicherheit, da sie einerseits ein schwer kalkulierbares Risiko budgetierbar macht und andererseits die Ressourcen schont, da Schlüsselpersonen bei einem Rechtsstreit nicht mit unproduktivem, administrativem Aufwand belastet werden.
Denn Vorsorgen schützt vor Sorgen
Für viele Berufstätige in der Schweiz stellt das Altersguthaben der Beruflichen Vorsorge den grössten Teil ihres Vermögens dar, da es sich um eine grosse und oft unterschätzte Vermögensposition handelt.
Mittels einer Wirkungsanalyse simulieren wir Ihre aktuelle Pensionskassenlösung - unter Berücksichtigung der staatlichen 1. Säule - und erarbeiten Optimierungsvorschläge, basierend auf Ihren Zielen und finanziellen Vorgaben.
Potenziale der beruflichen Vorsorge ausschöpfen
Koordination der BVG-Leistungen und der Personenversicherungen bei Krankheit und Unfall
Steuerliche Optimierungen (Finanzierung, Arbeitgeberbeitragsreserven, Einkaufspotenzial)
Identifizierung von Überdeckungen oder Lücken im Alter, bei Invalidität oder Tod
Planung für den Ruhestand - Kapital oder Rente
Anbietervergleich (Kapitalanlagen, Kennzahlen, Ausstiegsklauseln, Nachhaltigkeit etc.)
Mit einer Personalorientierung zeigen Sie Wertschätzung gegenüber Ihren Mitarbeitern.
Dabei informieren wir Ihre Angestellten über die Grundlagen der Personen- und Sozialversicherungen, wobei die berufliche Vorsorgelösung, für die Sie sich als Arbeitgeber entschieden haben, im Zentrum steht.
Sie und Ihre Mitarbeiter erhalten detaillierte Informationen über Renten im Alter und bei Invalidität sowie die Leistungen, die Angehörigen im Todesfall zustehen.
Im Rahmen einer Personalorientierung werden sämtliche Fragen des Personals beantwortet, auf Wunsch gerne auch unter vier Augen. Diese kann bei Ihnen im Hause, in unserem Sitzungszimmer in Rorschach oder auf Wunsch auch online durchgeführt werden.