Themen und Produkte

Cyber Risk Management

Denn einer klickt immer...

In Kooperation mit diversen Partnern und Versicherungen bieten wir Lösungen für einen geordneten Umgang mit Cyberrisiken.

  • Cyber Risk Management - Analyse und Bedarf
  • Schulungen von Mitarbeitern - Kurse und Veranstaltungen
  • Cyber Assessment - Audit m/o Penetrationstest
  • Cyber Versicherung und Krisenmanagement 
Überblick Cyber-Risikolandschaft

  Systematische Bedarfsermittlung mit Focus auf Grossrisiken

  Vertragsprüfungen IT-Provider

 

Minimierung "Risikofaktor" Mensch

  Umgang mit Cyber-Risiken erlernen

 

Maturitätsgrad technische Cybersicherheit des Unternehmens

  Erkennen von Schwachstellen mit konkreten Lösungsvorschlägen

 

Abwälzung Restrisiko auf Versicherung

  sowie Support im Schadenfall

Eigenrisiko

  Betriebsunterbrechung und Datenwiederherstellung

  Erpressung und Diebstahl

Haftungsrisiko

  Schadenersatzansprüche Dritter bei Datenklau u/o Veröffentlichung von schützenswerten Daten

Kosten

  Informationskosten (notification costs), Kosten für Forensiker, PR-Beratung und Sicherheitsberater

Rechtsschutz

  juristischer Support im Cyberfall

Organhaftpflicht

Schutz des Privatvermögens von Organen

Die Organhaftpflichtversicherung, auch bekannt als Directors & Officers Liability Insurance (kurz D&O), ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung für Personen, die leitende oder Überwachungsfunktionen in Unternehmen, Stiftungen oder Vereinen ausüben. Sie bietet finanziellen Schutz für Organe wie Geschäftsführer, Vorstände oder Verwaltungs- und Stiftungsräte, wenn sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Fehler machen und dafür persönlich haftbar gemacht werden. In einer Zeit zunehmender Regulierungen und komplexer Haftungsrisiken ist diese Versicherung für viele Entscheidungsträger unverzichtbar geworden.

Die D&O deckt insbesondere Vermögensschäden ab, die aus Pflichtverletzungen von Organen entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Schaden dem eigenen Unternehmen (Innenhaftung) oder Dritten (Aussenhaftung) zugefügt wurde. Die Versicherung übernimmt die Abwehr unbegründeter sowie die Entschädigung begründeter Ansprüche. 

 

Versichert sind alle ehemaligen, gegenwärtigen und zukünftigen Organe des Versicherungsnehmers und dessen Tochtergesellschaften in ihrer Eigenschaft oder Funktion als:

 

  • Mitglied des Verwaltungsrates
  • Mitglied der Geschäftsleitung
  • Mitglied der gesellschaftsinternen Revisionsstelle
  • Mitarbeitende, denen de facto Organfunktionen zukommen
  • Vorstand und Geschäftsführer von Vereinen, Verbänden und Stiftungen

 

Als versicherte Tochtergesellschaften gelten in der Regel solche, die sich stimmrechtmässig direkt oder indirekt

 

  • zu mehr als 50% im Eigentum der Versicherungsnehmers befinden und/oder
  • zu 20-50% im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden und bei denen der Versicherungsnehmer nachweisbar einen beherrschenden Einfluss auf die Geschäftsführung ausübt.
  • Schadenersatzleistungen
  • Verteidigungskosten (z.B. Anwalts- und Gerichtskosten sowie Untersuchungskosten)
  • Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen (z.B. Mobbing, Belästigung und Diskriminierung)

  • Verwaltungsratsmandate in Drittunternehmen im Auftrag der Gesellschaft
  • PR-Kosten für die Wiederherstellung der Reputation der betroffenen Organperson
  • Vorsorgeversicherung für Neugründungen oder Neuerwerbungen
  • Nachrisikoversicherung

 

Grundsätzlich ausgeschlossen sind vorsätzliche Pflichtverletzungen, Vertragsstrafen und vor Vertragsabschluss bekannte Schäaden.

  • Fehlentscheidungen und mangelnde Sorgfalt (z.B. fehlerhafte Investitionen)
  • Verletzung gesetzlicher Pflichten (z.B. Datenschutz, Fürsorgepflicht)
  • Unterlassen von notwendigen strategischen, operativen und finanziellen Entscheiden
  • Unvorsichtige Darlehens- oder Investitionspolitik
  • Verlustbringender Erwerb von Gesellschaften und risikoreiche Expansionspolitik
  • Mängel im Risikomanagement oder im internen Kontrollsystem (IKS)
  • Falsche Informationen an Behörden oder die Öffentlichkeit
  • Insolvenzverschleppung oder Verletzung von Meldepflichten
  • Haftung für AHV-Beiträge

 

  • Interessenkonflikte und schlechte Governance
  • Verstösse gegen die Statuten oder interne Reglemente und Richtlinien
  • Untätigkeit oder unterlassene Aufsichtspflicht 
Rechtsschutz

Denn «Recht haben» bedeutet oft nicht «Recht bekommen»

Die Verbreitung von privaten Rechtsschutzversicherungen hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. So kommt es immer wieder vor, dass z.B. ein Arbeitnehmer über eine solche Versicherung verfügt und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gegen den Arbeitgeber vorgeht. Da hilft es sicherlich, mit «gleich langen Spiessen» agieren zu können. Insbesondere bei KMU sehen wir da Bedarf.

Der Unternehmens-Rechtsschutz schützt Sie vor betrieblichen Rechtsrisiken.

Folgende Bereiche können rechtlich abgesichert werden:

 

Betrieblicher Alltag 

Streitigkeiten mit Kunden, Lieferanten, Dienstleistern und Versicherungen

 

Arbeitswelt 

Streitigkeiten mit Arbeitnehmern und paritätischen Berufskommissionen

 

Internet 

Streitigkeiten aus Datenschutz, Persönlichkeitsverletzungen, Kreditkarten- und Identitätsmissbrauch

 

Verkehr 

Streitigkeiten im Zusammenhang mit Betriebsfahrzeugen und Verkehrsdelikten

 

Miete und Eigentum 

Streitigkeiten mit Vermietern, Mietern, Nachbarn, Architekten und Handwerkern

Eine Rechtsschutzversicherung bietet finanzielle Sicherheit, da sie einerseits ein schwer kalkulierbares Risiko budgetierbar macht und andererseits die Ressourcen schont, da Schlüsselpersonen bei einem Rechtsstreit nicht mit unproduktivem, administrativem Aufwand belastet werden.

  • Beratung durch den Versicherer
  • Bearbeitung durch Anwälte, Spezialisten
  • Bezahlung von Gutachten und Expertisen
  • Bezahlung von Gerichtsgebühren und anderen Verfahrenskosen
  • Vorschussweise Strafkautionen zur Vermeidung einer Untersuchungshaft
Berufliche Vorsorge

Denn Vorsorgen schützt vor Sorgen

Für viele Berufstätige in der Schweiz stellt das Altersguthaben der Beruflichen Vorsorge den grössten Teil ihres Vermögens dar, da es sich um eine grosse und oft unterschätzte Vermögensposition handelt.

Mittels einer Wirkungsanalyse simulieren wir Ihre aktuelle Pensionskassenlösung - unter Berücksichtigung der staatlichen 1. Säule - und erarbeiten Optimierungsvorschläge, basierend auf Ihren Zielen und finanziellen Vorgaben.

 

  • Potenziale der beruflichen Vorsorge ausschöpfen

  • Koordination der BVG-Leistungen und der Personenversicherungen bei Krankheit und Unfall

  • Steuerliche Optimierungen (Finanzierung, Arbeitgeberbeitragsreserven, Einkaufspotenzial)

  • Identifizierung von Überdeckungen oder Lücken im Alter, bei Invalidität oder Tod

  • Planung für den Ruhestand - Kapital oder Rente
     

  • Anbietervergleich (Kapitalanlagen, Kennzahlen, Ausstiegsklauseln, Nachhaltigkeit etc.)

Mit einer Personalorientierung zeigen Sie Wertschätzung gegenüber Ihren Mitarbeitern.

Dabei informieren wir Ihre Angestellten über die Grundlagen der Personen- und Sozialversicherungen, wobei die berufliche Vorsorgelösung, für die Sie sich als Arbeitgeber entschieden haben, im Zentrum steht.

 

Sie und Ihre Mitarbeiter erhalten detaillierte Informationen über Renten im Alter und bei Invalidität sowie die Leistungen, die Angehörigen im Todesfall zustehen.

 

Im Rahmen einer Personalorientierung werden sämtliche Fragen des Personals beantwortet, auf Wunsch gerne auch unter vier Augen. Diese kann bei Ihnen im Hause, in unserem Sitzungszimmer in Rorschach oder auf Wunsch auch online durchgeführt werden.